Rauchwarnmelder
Rauchwarnmelder retten Leben
und darum geht es, Leben retten, ein Rauchwarnmelder
hat die Aufgabe die Bewohner im Gebäude zu informieren wenn man durch Feuer oder Stickoxide in Gefahr gerät, der Rauchwarnmelder detektiert bei Gefahr und meldet die Information optisch und akustisch weiter.
Für Bayern besteht die Einbaupflicht in Neu- und Umbauten bereits ab dem 01.01.2013 und für bestehende
Wohnungen ab dem 01.01.2013 mit einer Übergangsfrist bis einschließlich zum 31.12.2017
der Mindestschutz pro Wohneinheit:
- Rauchwarnmelderpflicht besteht in Schlafräumen und Kinderzimmern
- In
den Fluren der Wohneinheit oder im EFH, welches über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie
führen, ist je mind. ein Rauchwarnmelder erforderlich
- In
EFH mit offenen Treppenräumen gelten diese als
Fluchtweg und hier ist auf jeder Etage bzw Stockwerk ein Rauchwarnmelder erforderlich
- Ausführliche Informationen erhalten Sie in der Landesbauverordnung Bayern
Unser Service in Punkto rund um den Rauchwarnmelder auf der Folgeseite
Rauchwarnmelder vom zertifizierten Profi:
Wir haben uns spezialisiert in Bayern auf Privathaushalte und für Vermieter und Eigentümer, Wohnanlagen
Installationen, werden incl. Gerätepass und Wartungsheft für Rauchwarnmelder durchgeführt (siehe Video)
Auf Wunsch können wir die Installation auch in vorhandenen AutoCAD-Zeichnungen, oder Corel für sie digitalisieren.
Suchen Sie für Ihre Umgebung Ihren Rauchwarnmelderprofi aus,
kontaktieren Sie uns:
unter Telefon 09733-780386
oder per Mail: unter service@rh-com.de
so finden Sie uns in Burglauer, Termine nach Vereinbarung
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